Reitbuch

Klassische Reitkunst Schmidt

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Zentrum für klassische Reitkunst Schmidt

1. Leistungen Zentrum für klassische Reitkunst Schmidt

Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages geeignete Reitpferde und Reitlehrer, sowie Vertretungen für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen.

Die Einteilung der Pferde für die Reitstunden erfolgt durch die Reitlehrer.

2. Bezahlung

Der monatlich fällige Betrag für per Lastschrift eingezogen, per Dauerauftrag oder Überweisung verrichtet.

3. Verhinderung des Reitschülers

Verhinderungen sind 24 Stunden im Voraus vor 18 Uhr mitzuteilen.

Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin.

Ersatztermine müssen innerhalb von 4 Wochen wahrgenommen werden.

Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt.

An Sonn- und Feiertagen finden keine Reitstunden statt.

4. Haftung

Der Reitschüler ist verpflichtet, sich durch geeignete Kleidung und durch das Tragen einer Schutzkappe vor Verletzungen zu schützen.

Die Koppeln, sowie die Pferdeausläufe sind nur nach Anweisung des Reitlehrers oder der Vertretung zu betreten.

Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.

Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes der Reitanlage und das Reiten auf eigene Gefahr.

Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule.

5. Pflichten des Reitschülers

Der Reitschüler hat den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonals unbedingt Folge zu leisten.

Ein pfleglicher Umgang mit den zur Verfügung gestellten Reitutensilien ist selbstverständlich und wird vorausgesetzt.

6. Kündigung des Vertrages

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zu Monatsende und ist der Reitschule in schriftlicher Form mit zu teilen.

Zentrum für klassische Reitkunst Schmidt
Hülsenbuschweg 10
40667 Meerbusch
oder per Email: klassische-reitkunst-schmidt@web.de

Nachholstunden werden nicht zurückerstattet oder ausbezahlt.

Vorhandene Nachholstunden sind bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Vertrages zu vereinbaren, ansonsten verfallen diese.